Elektrikerverzeichnis

Glossar

Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der Kosten, keine Preisgarantie. Der Handwerker sagt Ihnen damit ungefähr, was die Arbeit kostet, rechtlich bindend ist der Betrag aber nicht (§ 649 BGB). Weicht die spätere Rechnung deutlich davon ab, muss der Betrieb das rechtzeitig melden.

Begriff
Kostenvoranschlag
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

Als Richtwert für eine deutliche, meldepflichtige Abweichung gelten in der Praxis etwa 15 bis 20 Prozent, in Einzelfällen bis 25 Prozent. Eine feste gesetzliche Grenze gibt es dafür nicht, jeder Fall zählt einzeln.

Meldet der Betrieb eine solche Überschreitung nicht rechtzeitig, kann er auf dem Mehrbetrag sitzen bleiben und muss ihn selbst tragen. Sie als Kundin oder Kunde dürfen den Vertrag dann kündigen und zahlen nur, was bereits gemacht wurde.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Kostenvoranschlag beim Werkvertrag: Was rechtlich gilt, Verbraucherinformationssystem Bayern,

Einsatz von Sprachmodellen

Sprachmodelle (Claude Sonnet und Claude Opus) haben die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeberartikel und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Texte des Werkzeugs E-Check-Prüffrist und des Wallbox-Kostenrechners verfasst. Die Bilder der Startseite und der Ratgeber hat ein Bildmodell erzeugt (Gemini 2.5 Flash Image über Eden AI), jedes ist als KI-Bild gekennzeichnet. Name, Anschrift und Kontaktdaten der einzelnen Betriebe stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.