Meisterpflicht im Elektrotechniker-Handwerk
Die Meisterpflicht bedeutet: Wer einen Elektrobetrieb selbstständig führt, braucht dafür in der Regel den Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation. Das Elektrotechniker-Handwerk gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken, gelistet als Nummer 25 in Anlage A der Handwerksordnung. Für dieses Verzeichnis heißt das: Ein Eintrag hier bestätigt nicht automatisch, dass der Betrieb diese Qualifikation hat.
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