Warum darf der Netzbetreiber Ihre Wallbox drosseln?
Seit Anfang 2024 gilt jede Wallbox und jede Wärmepumpe mit mehr als 4,2 Kilowatt Anschlussleistung als Gerät, das Ihr Netzbetreiber kurz drosseln darf. Auf Schreiben vom Netzbetreiber steht dafür oft der Fachbegriff steuerbare Verbrauchseinrichtung. Gemeint ist genau dieses drosselbare Gerät. Der Netzbetreiber darf die Leistung bei drohender Überlastung seines Netzes vorübergehend senken, muss dabei aber immer mindestens 4,2 Kilowatt zulassen.
Im Gegenzug für diese Drosselbarkeit sinkt Ihr Netzentgelt, der Teil Ihrer Stromrechnung, der an den Netzbetreiber geht, nicht an Ihren Stromlieferanten. Wie stark er sinkt, hängt vom gewählten Sparmodell ab. Neuanlagen ab diesem Stichtag nehmen von Anfang an teil, ältere Anlagen bekommen eine längere Übergangszeit bis 2028.
Für Ihren Zählerschrank heißt die Übergangszeit: Eine ältere Wallbox, die schon vor 2024 angemeldet war, muss nicht sofort nachgerüstet werden. Sobald Sie aber eine neue Wärmepumpe, eine zweite Wallbox oder eine größere Solaranlage hinzufügen, prüft die Elektrofachkraft die ganze Anlage neu. Was diese Prüfung an Ihrem Zählerschrank sonst noch auslösen kann, zeigt der Pillar-Artikel dieses Clusters.
Wie unterscheiden sich die drei Sparmodelle?
Ihr Netzbetreiber muss Ihnen drei Sparmodelle anbieten. Sie unterscheiden sich darin, wie der Rabatt berechnet wird und welche Technik dafür in Ihrem Zählerschrank stecken muss. Auf Papieren vom Netzbetreiber heißen sie meist Modul 1, Modul 2 und Modul 3, wir nennen sie hier Sparmodell 1 bis 3.
| Sparmodell | Wie der Rabatt berechnet wird | Was Ihr Zählerschrank dafür braucht | Für wen es passt |
|---|---|---|---|
| Sparmodell 1 | Feste Jahrespauschale, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch von Wallbox oder Wärmepumpe | Ein Smart Meter, kein zweiter Zählpunkt nötig | Wenig Aufwand, planbarer Rabatt, lohnt bei durchschnittlichem bis hohem Verbrauch |
| Sparmodell 2 | Prozentualer Abschlag auf jede verbrauchte Kilowattstunde von Wallbox oder Wärmepumpe | Ein zweiter, eigener Zählpunkt ist zwingend nötig | Wärmepumpen mit hohem Verbrauch, wenn sich der zweite Zählpunkt rechnet |
| Sparmodell 3 | Zeitabhängige Preise mit mehreren Stufen im Tagesverlauf, nur zusammen mit Sparmodell 1 wählbar | Ein Smart Meter mit Zeitauflösung, seit April 2025 | Wer Ladezeiten und Wärmepumpenlauf gezielt in günstige Stunden legen kann |
Ein Wechsel zwischen Sparmodell 1 und 2 ist möglich, aber nicht rückwirkend: Er gilt erst ab der nächsten Abrechnung. Fragen Sie deshalb vorher bei Ihrem Netzbetreiber nach der Höhe der Pauschale und des Rabatts in Ihrem Netzgebiet. Einen bundesweit einheitlichen Betrag gibt es nicht, jeder Netzbetreiber legt ihn selbst fest.
Was braucht Ihr Zählerschrank für ein Sparmodell?
Jedes der drei Sparmodelle setzt ein Smart Meter voraus, das die Firma einbaut, die Ihren Zähler betreut. Das ist bereits eine Änderung Ihrer Anlage und kann eine Anpassung Ihres Zählerschranks nötig machen, etwa weil die zusätzliche Technik mehr Platz braucht.
- Sparmodell 1: Platz für das Smart Meter und eine Steuerbox oder einen Funkempfänger, über den der Netzbetreiber die Drosselung auslöst.
- Sparmodell 2: zusätzlich ein zweiter, eigener Zählpunkt für das drosselbare Gerät, getrennt vom Hauptzähler, weil nur so der günstigere Preis separat abgerechnet werden kann.
- Sparmodell 3: wie Sparmodell 1, zusätzlich muss das Smart Meter die Zeitstufen technisch abbilden können.
- In allen drei Fällen: genug freier Platz im anlagenseitigen Fach und eine Zuleitung, die für die vom Netzbetreiber vorgegebene Technik ausgelegt ist.
Brauchen Wärmepumpe und Wallbox dasselbe Sparmodell?
Eine Wärmepumpe läuft übers Jahr gerechnet deutlich mehr Stunden als eine Wallbox, die nur lädt, wenn ein Auto am Stecker hängt. Bei hohem, gleichmäßigem Verbrauch wirkt ein prozentualer Abschlag, wie ihn Sparmodell 2 bietet, absolut stärker als eine feste Pauschale. Deshalb nennt die Bundesnetzagentur Sparmodell 2 ausdrücklich als Option für Wärmepumpen mit hohem Verbrauch, sofern sich der zusätzliche Zählpunkt rechnet.
Eine Wallbox mit wenigen Ladevorgängen pro Woche bezieht dagegen so wenig Strom über das drosselbare Gerät, dass ein prozentualer Abschlag kaum ins Gewicht fällt. Hier ist die feste Pauschale aus Sparmodell 1 planbarer und ohne den Aufwand eines zweiten Zählpunkts zu haben. Betreiben Sie beide Geräte gleichzeitig, können Sie sie auch getrennt behandeln lassen. Für die Wärmepumpe wählen Sie dann Sparmodell 2 mit eigenem Zählpunkt, für die Wallbox Sparmodell 1 über das Smart Meter am Hauptzähler, wenn der Netzbetreiber das technisch trennt.
Verbraucht Ihr drosselbares Gerät voraussichtlich sehr viel Strom im Jahr, etwa eine Wärmepumpe im Dauerbetrieb?
Ist ein zweiter, eigener Zählpunkt in Ihrem Zählerschrank ohne großen Umbau möglich?
Sparmodell 2 verspricht bei hohem Verbrauch meist den größeren Rabatt in Euro. Lassen Sie sich den Vorteil von Ihrem Netzbetreiber konkret vorrechnen.
Sparmodell 1 vermeidet den teuren zweiten Zählpunkt. Vergleichen Sie die Pauschale Ihres Netzbetreibers mit dem geschätzten Vorteil von Sparmodell 2, bevor Sie umbauen.
Sparmodell 1 ist für geringen bis mittleren Verbrauch, etwa eine Wallbox mit gelegentlichem Laden, meist der einfachere und ausreichend wirtschaftliche Weg.
Was bringt das dritte Sparmodell mit Zeittarif?
Sparmodell 3 ist seit April 2025 wählbar, aber nur zusammen mit Sparmodell 1. Es ergänzt die feste Pauschale um zeitabhängige Preise mit mehreren Stufen im Tagesverlauf, oft als teure, mittlere und günstige Stunden bezeichnet. Wer Ladezeiten der Wallbox oder die Laufzeiten der Wärmepumpe gezielt in die günstigen Stunden legt, spart zusätzlich zur Pauschale aus Sparmodell 1.
Diese Zeitsteuerung lohnt sich nur, wenn Sie oder Ihre Geräte tatsächlich verschieben können: eine Wallbox mit Ladeplanung in einer App, eine Wärmepumpe mit steuerbarem Pufferspeicher. Ohne diese Flexibilität bleibt Sparmodell 3 ein zusätzlicher Technikaufwand ohne nutzbaren Vorteil.
So finden Sie das passende Sparmodell
Die Wahl des Sparmodells ist keine rein technische Entscheidung Ihres Elektrofachbetriebs. Es ist eine wirtschaftliche Entscheidung, die Sie selbst treffen und die von den Netzentgelten in Ihrem Netzgebiet abhängt.
- Fragen Sie Ihren Netzbetreiber nach der Höhe der Pauschale in Sparmodell 1 und dem Rabatt in Sparmodell 2, bevor Sie eine Wallbox oder Wärmepumpe beauftragen.
- Schätzen Sie den Jahresverbrauch Ihres drosselbaren Geräts, um beide Sparmodelle wirtschaftlich zu vergleichen.
- Lassen Sie sich von der Elektrofachkraft sagen, ob ein zweiter Zählpunkt für Sparmodell 2 mit vertretbarem Aufwand in Ihren Zählerschrank passt.
- Melden Sie das gewählte Sparmodell zusammen mit der Wallbox oder Wärmepumpe beim Netzbetreiber an, nicht nachträglich.
- Prüfen Sie nach der ersten Abrechnung, ob der angekündigte Rabatt tatsächlich ausgewiesen ist, und wenden Sie sich sonst an den Netzbetreiber.
Was die Installation der Wallbox selbst kostet und wie Sie sie beim Netzbetreiber anmelden, zeigt der Ratgeber zu Wallbox-Installationskosten.
Häufige Fragen
Muss meine Wallbox drosselbar sein, damit ich sie anschließen darf?
Ja, wenn Ihre Wallbox mehr als 4,2 Kilowatt Leistung hat und ab 2024 in Betrieb geht, darf der Netzbetreiber sie bei drohender Netzüberlastung kurz drosseln. Mindestens 4,2 Kilowatt bleiben dabei aber immer erhalten. Im Gegenzug erhalten Sie ein günstigeres Netzentgelt über eines der drei Sparmodelle.
Welches Sparmodell spart bei einer Wärmepumpe mehr Geld?
Bei einer Wärmepumpe mit hohem, gleichmäßigem Verbrauch wirkt der prozentuale Abschlag von Sparmodell 2 oft stärker als die feste Pauschale von Sparmodell 1. Sparmodell 2 braucht dafür aber einen eigenen, zweiten Zählpunkt, dessen Umbaukosten Sie einrechnen sollten. Lassen Sie sich beide Varianten von Ihrem Netzbetreiber konkret vorrechnen.
Kann ich später von Sparmodell 1 zu Sparmodell 2 wechseln?
Ja, ein Wechsel ist möglich, aber nicht rückwirkend. Er gilt erst ab der nächsten Abrechnung, und für Sparmodell 2 muss vorher der zweite Zählpunkt eingebaut sein. Planen Sie den Wechsel deshalb mit Vorlauf und lassen Sie sich den Zeitpunkt vom Netzbetreiber schriftlich bestätigen.
Brauche ich für jedes Sparmodell ein Smart Meter?
Ja, alle drei Sparmodelle setzen ein Smart Meter voraus. Nur dieses Gerät macht die Drosselung durch den Netzbetreiber technisch möglich, bei Sparmodell 3 zusätzlich die zeitabhängige Abrechnung. Der Einbau erfolgt durch die Firma, die Ihren Zähler betreut, meist Ihren örtlichen Netzbetreiber.
Wie hoch ist die Pauschale von Sparmodell 1 bundesweit?
Einen bundesweit einheitlichen Betrag gibt es nicht. Jeder Netzbetreiber legt die Pauschale anhand seiner eigenen Netzkosten fest und veröffentlicht sie in seinem Preisblatt. Fragen Sie deshalb gezielt bei Ihrem Netzbetreiber nach, statt sich auf einen im Internet kursierenden Wert zu verlassen.
