E-Check-Prüffrist für Ihr Objekt
Wallbox-Kostenrechner
Eine Wallbox mit 11 kW kostet als Gerät 300 bis 2.000 Euro, der Einbau je nach Aufwand 500 bis 3.000 Euro. Bei mittlerem Aufwand kommen Sie zusammen auf 1.100 bis 3.500 Euro. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist immer Pflicht und kostenlos. Ab 22 kW kommt eine Genehmigung dazu, und wenn das Netz angepasst werden muss, kostet sie.
5 Regeln, nach denen sich die Prüffrist richtet
- Die Fristen stammen aus den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1A und 1B. Diese Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung bindet Unternehmen und ihre Beschäftigten, nicht den Eigentümer im eigenen Wohnhaus.
- Für eine vermietete Wohnung gibt es keine feste Frist aus dieser Vorschrift, solange keine Arbeitsstätte im Haus liegt. Der Vermieter muss die Wohnung aber in einem Zustand halten, der zum Wohnen taugt, und legt deshalb selbst fest, wie oft er prüfen lässt.
- Geräte mit Stecker heißen in der Vorschrift ortsveränderliche Betriebsmittel. In einem Betrieb gilt für sie ein Richtwert von 6 Monaten und ein Höchstwert von 2 Jahren.
- Fehlerstrom-Schutzschalter, kurz FI-Schalter, haben eigene Fristen. In stationären Anlagen prüfen Sie sie alle sechs Monate, in nichtstationären Anlagen wie auf der Baustelle arbeitstäglich über die Prüftaste.
- Die Prüfung übernimmt eine Elektrofachkraft, also jemand mit elektrotechnischer Ausbildung, der Gefahren an der Anlage selbst erkennt. Das Prüfsiegel E-Check vergeben Innungsbetriebe des Elektrohandwerks.
Beispielfall: 11 kW, mittlerer Aufwand
Gerät 300 bis 2.000 Euro, Einbau 800 bis 1.500 Euro, zusammen 1.100 bis 3.500 Euro. Der ADAC nennt für eine übliche Wallbox mit 11 kW einschließlich Gerät und Einbau 1.200 bis 3.500 Euro. Wer mit diesem Rechner deutlich darüber landet, sollte den Aufwandsfall noch einmal prüfen.
Ihre Wallbox eingeben
- Gerät
- 300 bis 2.000 Euro
- Einbau durch den Fachbetrieb
- 800 bis 1.500 Euro
- Zusammen
- 1.100 bis 3.500 Euro
Die Kostenspannen und ihre Herkunft
Die einzelnen Posten reichen von 300 bis 3.000 Euro. Insgesamt kostet eine 11-kW-Wallbox mit Einbau 800 bis 5.000 Euro, je nach Gerät und Aufwand.
| Posten | Spanne | Quelle |
|---|---|---|
| Wallbox mit 11 kW | 300 bis 2.000 Euro | ADAC, Wallbox: Das kosten private Ladestationen plus Installation, Stand 29.06.2026, https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/laden/wallbox-kosten/ |
| Wallbox mit 22 kW | nicht belegt | keine öffentlich prüfbare Preisangabe gefunden |
| Geringer Aufwand, Wallbox direkt neben dem Zählerschrank | 500 bis 800 Euro | ADAC, Wallbox: Das kosten private Ladestationen plus Installation, Stand 29.06.2026, https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/laden/wallbox-kosten/ |
| Mittlerer Aufwand, längere Leitung im Gebäude | 800 bis 1.500 Euro | ADAC, Wallbox: Das kosten private Ladestationen plus Installation, Stand 29.06.2026, https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/laden/wallbox-kosten/ |
| Hoher Aufwand, Wanddurchbruch, Erdarbeiten oder Arbeiten am Zählerschrank | 1.500 bis 3.000 Euro | ADAC, Wallbox: Das kosten private Ladestationen plus Installation, Stand 29.06.2026, https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/laden/wallbox-kosten/ |
Für die 22-kW-Wallbox liegt keine öffentlich prüfbare Preisangabe vor. Die beiden Felder stehen auf null, der Rechner zeigt für diese Leistung keine Gerätekosten an, statt eine Zahl zu setzen.
Anmelden und genehmigen lassen
Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist immer Pflicht und kostenlos. Ab 22 kW kommt eine Genehmigung dazu, und wenn das Netz angepasst werden muss, kostet sie.
Ab 30 kW Gesamtstrombedarf im Haus kommt ein Baukostenzuschuss dazu, im Schnitt 500 Euro.
- ADAC, Wallbox: Das kosten private Ladestationen plus Installation, Stand 29.06.2026, https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/laden/wallbox-kosten/
- § 19 Absatz 2 Niederspannungsanschlussverordnung: Anschluss und Änderung nur mit Zustimmung des Netzbetreibers, https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__19.html
- § 14a Energiewirtschaftsgesetz: steuerbare Verbrauchseinrichtungen, seit 2024, https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__14a.html