Elektrikerverzeichnis

Ratgeber

Wer zahlt den Elektriker in der Mietwohnung?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Für eine defekte Steckdose oder Leitung zahlt in aller Regel der Vermieter, denn eine funktionierende Elektrik gehört zur Mietwohnung. Nur kleine Reparaturen wie ein klemmender Lichtschalter zahlen Sie selbst. Das gilt aber nur, wenn Ihr Vertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel enthält und die Kosten die vereinbarte Grenze von meist 100 bis 120 Euro nicht übersteigen.

Üblicher Höchstbetrag je Reparatur
Rund 100 bis 120 Euro
Rechtsprechung seit BGH VIII ZR 91/88 (1989) und VIII ZR 129/91 (1992), zusammengefasst in aktueller Vertragspraxis, Stand 22. September 2026
Übliche Jahresobergrenze aller Kleinreparaturen
6 bis 8 Prozent der Jahreskaltmiete
Vertragspraxis nach gerichtlich gebilligten Klauseln, Stand 22. September 2026
Frist, bevor Sie selbst beauftragen
Oft rund 14 Tage bei einem gewöhnlichen Mangel
§ 536a Abs. 2 BGB, konkretisiert durch die Rechtsprechung, Stand 22. September 2026
Leeres Wohnzimmer einer Mietwohnung mit einer Deckenlampe an freiliegenden Kabeln
Ein leeres Wohnzimmer in einer Mietwohnung, in dem nur eine Lampe an der Decke hängt. Bild: KI generiert.

Wer zahlt für einen Defekt an Steckdose oder Leitung?

Der Vermieter zahlt. Er muss Ihnen die Wohnung während der ganzen Mietzeit in einem Zustand überlassen, der den normalen Gebrauch erlaubt. Eine funktionierende Elektrik gehört dazu. Ein Defekt daran ist ein Mangel, den der Vermieter auf eigene Kosten beseitigen lässt. Ob er selbst einen Fachbetrieb beauftragt oder Ihnen die Beauftragung überlässt, ändert daran nichts.

Es gibt genau eine vertragliche Ausnahme: die Kleinreparaturklausel. Sie überträgt kleine, häufig anfallende Reparaturen auf Sie, aber nur bei Gegenständen, auf die Sie direkt und oft zugreifen, und nur bis zu einem Höchstbetrag. Eine defekte Wandleitung fällt nie darunter. Ein klemmender Lichtschalter kann darunter fallen.

Eine zweite Ausnahme betrifft die Ursache. Haben Sie den Defekt selbst verschuldet, zahlen Sie die Kosten selbst, unabhängig von jeder Klausel und vom Betrag. Ein Beispiel ist eine Steckdosenleiste, die Sie mit zu vielen Geräten überlastet haben. Dasselbe gilt, wenn der Defekt von Ihrer eigenen Arbeit an der Elektrik stammt. Was Sie dort selbst machen dürfen, zeigt der Ratgeber zu Elektroarbeiten in Eigenleistung.

Was ist die Kleinreparaturklausel, und wann greift sie bei Elektrik?

Die Kleinreparaturklausel ist eine Vertragsklausel, die Ihnen die Kosten kleiner Reparaturen auferlegt. Sie gilt für Gegenstände, denen Sie im Alltag direkt und häufig ausgesetzt sind, etwa Lichtschalter, Steckdosen oder Fenstergriffe. Wirksam ist sie nur, wenn sie zwei Grenzen nennt: einen Höchstbetrag je Reparatur und eine Obergrenze für alle Kleinreparaturen im Jahr zusammen.

Gerichte haben seit den frühen 1990er-Jahren Beträge um 100 bis 120 Euro je Reparatur gebilligt, inklusive Umsatzsteuer. Als Jahresobergrenze galten 6 bis 8 Prozent der Jahreskaltmiete ohne Nebenkosten. Eine feste gesetzliche Zahl gibt es nicht.

Bei der Elektrik entscheidet allein, ob Sie den Gegenstand direkt und häufig anfassen. Ein Lichtschalter oder eine Steckdose gehört dazu. Die Leitung dahinter, der Sicherungskasten und ein fest eingebauter FI-Schalter liegen außerhalb Ihres Zugriffs. Der FI-Schalter ist der Schalter mit der Prüftaste, der bei einem Fehlerstrom sofort abschaltet. Alle drei bleiben Sache des Vermieters, egal wie teuer die Reparatur ist.

Elektrische Gegenstände und die Kleinreparaturklausel: Nur Lichtschalter, Steckdosen und ähnliche Bauteile mit direktem Zugriff fallen darunter.
GegenstandFällt er unter die Klausel?Wer zahlt in der Praxis
Lichtschalter, Steckdose, Klingeltaster an der WohnungstürJa, direkter und häufiger ZugriffMieter, bis zur vereinbarten Einzel- und Jahresgrenze
Antennen- oder NetzwerkdoseJa, wenn die Klausel sie ausdrücklich nenntMieter, bis zur vereinbarten Grenze
Wandleitung hinter Putz oder EstrichNein, kein direkter ZugriffVermieter, unabhängig vom Betrag
Sicherungskasten, Sicherung, FI-SchalterNein, Teil der zentralen AnlageVermieter, unabhängig vom Betrag
Reparaturkosten über der vereinbarten EinzelgrenzeNein, die Klausel deckelt den BetragVermieter zahlt die gesamte Reparatur, nicht nur den übersteigenden Teil

Wie zeigen Sie den Mangel richtig an?

Sie müssen den Mangel dem Vermieter unverzüglich mitteilen, sobald Sie ihn bemerken. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern, in der Praxis meist innerhalb weniger Tage. Melden Sie die defekte Steckdose oder Leitung schriftlich, per E-Mail oder Brief mit Datum. Beschreiben Sie so genau wie möglich, was nicht funktioniert und seit wann.

Melden Sie nicht, drohen Nachteile. Sie müssen den Schaden ersetzen, der durch die verspätete Meldung entsteht. Solange der Vermieter deshalb nichts tun konnte, dürfen Sie außerdem die Miete nicht mindern und keinen Schadensersatz verlangen. Fristlos kündigen dürfen Sie nur, wenn Sie dem Vermieter vorher eine Frist zur Abhilfe gesetzt haben.

Ein Anruf ist rechtlich möglich, lässt sich im Streitfall aber nicht beweisen. Notieren Sie deshalb Datum und Inhalt jedes Telefonats.

  1. Datum und Uhrzeit der Entdeckung notieren, das belegt die schnelle Anzeige.
  2. Den Mangel genau beschreiben: welche Steckdose oder welcher Raum, seit wann, welche Anzeichen wie kein Strom, Funken oder Geruch.
  3. Foto oder kurzes Video mit sichtbarem Zeitstempel machen.
  4. Die Anzeige schriftlich per E-Mail oder Brief senden, nicht nur telefonisch.
  5. Eine konkrete, angemessene Frist zur Beseitigung setzen, wenn keine akute Gefahr besteht.
  6. Kopie der Anzeige und Versandnachweis aufbewahren.

Wann dürfen Sie selbst einen Elektriker rufen und abrechnen?

Sie dürfen den Mangel selbst beseitigen lassen und die erforderlichen Kosten vom Vermieter zurückverlangen. Dafür muss eine von zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Entweder der Vermieter hat trotz Aufforderung und angemessener Frist nichts getan. Oder die sofortige Reparatur ist nötig, weil sonst ein größerer Schaden droht. Bei einer defekten Steckdose ohne akute Gefahr brauchen Sie die erste Variante mit Frist. Bei einem Kurzschluss mit Brandgeruch gilt die zweite, ganz ohne Frist.

Was als angemessene Frist gilt, hängt vom Einzelfall ab. Gerichte haben bei gewöhnlichen Mängeln rund 14 Tage als vertretbar angesehen, bei dringenden Fällen deutlich weniger. Setzen Sie die Frist schriftlich. Schreiben Sie dazu, dass Sie nach Fristablauf selbst einen Fachbetrieb beauftragen und die Kosten in Rechnung stellen werden.

Erstattet werden nur die erforderlichen Kosten, also der Betrag, den auch ein vernünftig handelnder Vermieter gezahlt hätte. Ein marktübliches Angebot reicht in aller Regel aus. Mehrere Angebote sind nicht vorgeschrieben, schützen Sie aber im Streitfall zusätzlich. Wählen Sie einen Betrieb, der in der Handwerksrolle steht und, sobald die Anlage selbst verändert wird, beim Netzbetreiber eingetragen ist. Wie Sie das prüfen, zeigt der Ratgeber zum Elektriker beauftragen.

Von der Mängelanzeige bis zur Kostenerstattung
  1. Mangel anzeigen

    Schriftlich und mit Datum an den Vermieter, unverzüglich nach der Entdeckung.

  2. Angemessene Frist setzen

    Konkretes Datum nennen, meist 10 bis 14 Tage bei gewöhnlichen Mängeln, kürzer bei Dringlichkeit.

  3. Verzug abwarten oder Gefahr feststellen

    Reagiert der Vermieter nicht fristgerecht, liegt Verzug vor. Bei akuter Gefahr entfällt die Frist.

  4. Fachbetrieb beauftragen

    Einen Elektriker mit Eintrag in der Handwerksrolle wählen, bei Änderungen an der Anlage auch mit Eintrag beim Netzbetreiber. Angebot einholen.

  5. Rechnung einreichen

    Rechnung und Zahlungsbeleg an den Vermieter senden und die Erstattung der erforderlichen Kosten verlangen.

Dürfen Sie wegen der defekten Steckdose die Miete mindern?

Solange der Mangel besteht und Sie die Wohnung deshalb schlechter nutzen können, dürfen Sie die Miete mindern. Den Vermieter müssen Sie dafür nicht erst in Verzug setzen. Die Minderung tritt automatisch ein, sobald der Mangel vorliegt und rechtzeitig angezeigt wurde. Sie müssen sie nicht extra erklären. Kündigen Sie den geminderten Betrag aber schriftlich an, damit kein Zahlungsrückstand entsteht.

  • Die Höhe der Minderung richtet sich nach der Schwere. Eine defekte Einzelsteckdose mindert deutlich weniger als ein Totalausfall der Elektrik.
  • Zu hoch angesetzt kann die Minderung selbst zum Kündigungsgrund werden. Mindern Sie im Zweifel vorsichtig und fordern Sie den Rest nach der Reparatur nach.
  • Die Minderung endet automatisch, sobald der Mangel behoben ist.
  • Minderung und Selbstbeauftragung schließen sich nicht aus. Sie dürfen beide Rechte nebeneinander nutzen.

Häufige Fragen

Muss ich als Mieter eine defekte Steckdose selbst bezahlen?

Eine defekte Steckdose zahlen Sie als Mieter nur, wenn Ihr Vertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel enthält. Außerdem darf die Reparatur die vereinbarte Einzelgrenze von meist 100 bis 120 Euro nicht übersteigen. Bei einer defekten Leitung hinter der Wand oder ohne wirksame Klausel zahlt immer der Vermieter.

Was passiert, wenn ich den Elektroschaden nicht sofort melde?

Melden Sie einen Elektroschaden nicht unverzüglich, müssen Sie den Schaden ersetzen, der durch die verspätete Meldung entsteht. Solange der Vermieter deshalb nichts tun konnte, dürfen Sie die Miete nicht mindern und keinen Schadensersatz verlangen. Fristlos kündigen dürfen Sie dann nur nach einer Fristsetzung. Zeigen Sie den Schaden deshalb schriftlich an, sobald Sie ihn bemerken.

Darf ich selbst einen Elektriker beauftragen und die Rechnung dem Vermieter schicken?

Ja, einen Elektriker für die defekte Steckdose dürfen Sie selbst beauftragen, wenn der Vermieter auf Ihre Aufforderung mit angemessener Frist nicht reagiert hat. Bei einem drohenden größeren Schaden dürfen Sie sofort handeln. Ohne eine dieser beiden Voraussetzungen bleibt die Erstattung der Kosten ungewiss.

Greift die Kleinreparaturklausel auch für den Sicherungskasten?

Nein, die Kleinreparaturklausel gilt nicht für den Sicherungskasten. Er gehört zur zentralen Elektroanlage, und Sie greifen nicht direkt und häufig darauf zu. Ein Defekt am Sicherungskasten oder an einem FI-Schalter bleibt deshalb immer Sache des Vermieters, egal wie teuer die Reparatur ist.

Kann ich wegen der defekten Steckdose gleichzeitig mindern und selbst reparieren lassen?

Ja, Minderung und Selbstbeauftragung schließen sich nicht gegenseitig aus. Die Minderung wirkt für die Zeit, in der der Mangel besteht. Die Selbstbeauftragung sichert Ihnen zusätzlich die Erstattung der Reparaturkosten, sobald deren Voraussetzungen vorliegen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 535 BGB, Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags (Erhaltungspflicht des Vermieters), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 536 BGB, Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 536a BGB, Schadensersatzanspruch des Mieters (Selbstvornahme bei Verzug oder Gefahr), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 536c BGB, Anzeigepflicht des Mieters, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Kleinreparaturklausel: Maximalbetrag, Höchstgrenzen 2026 und Rechte der Mieter, ImmoPortal,
  6. Kleinreparaturklausel: Wann sie unwirksam ist, Rechtsanwaltskanzlei Kotz,
  7. Mängelanzeige ignoriert, wann Selbstvornahme zulässig ist, anwalt.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Sprachmodelle (Claude Sonnet und Claude Opus) haben die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeberartikel und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Texte des Werkzeugs E-Check-Prüffrist und des Wallbox-Kostenrechners verfasst. Die Bilder der Startseite und der Ratgeber hat ein Bildmodell erzeugt (Gemini 2.5 Flash Image über Eden AI), jedes ist als KI-Bild gekennzeichnet. Name, Anschrift und Kontaktdaten der einzelnen Betriebe stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.