Ist ein Überspannungsschutz Pflicht?
Ja, praktisch immer, wenn Sie neu bauen oder Ihre Elektroanlage wesentlich ändern. Eine Regel für Elektroanlagen schreibt das seit Ende 2018 verbindlich vor, unabhängig davon, ob am Haus ein Blitzableiter hängt.
Die Regel verlangt Überspannungsschutz überall dort, wo die Folgen einer Überspannung Menschenleben, öffentliche Einrichtungen, Kulturgüter, gewerbliche Tätigkeiten oder viele Personen betreffen können. Wohngebäude nennt sie ausdrücklich als Beispiel für viele Personen. Deshalb gilt die Pflicht in praktisch jedem Neubau. Nur wenige Sonderfälle bleiben ausgenommen, etwa Chemieanlagen mit Explosionsgefahr.
Was unterscheidet Überspannungsschutz Typ 1, Typ 2 und Typ 3?
Die drei Typen schützen an unterschiedlichen Stellen Ihrer Anlage vor unterschiedlich starken Spannungsspitzen, und eine Fachregel legt fest, wie sie zusammenspielen. Ein einziges Gerät reicht selten für das ganze Haus. Am Hauseintritt muss die Energie eines direkten Blitzeinschlags abgebaut werden. Empfindliche Elektronik am Ende der Leitung braucht dagegen einen feineren Schutz.
| Typ | Schützt vor | Üblicher Einbauort | Wann nötig |
|---|---|---|---|
| Typ 1 | Energie eines direkten Blitzeinschlags | Hauseintritt, meist im Zählerschrank oder Hauptverteiler | Bei Gebäuden mit äußerem Blitzschutzsystem oder ungeschützter Freileitungseinspeisung |
| Typ 2 | Indirekte Blitzeinwirkung und Schaltüberspannungen aus dem Netz | Möglichst nahe am Speisepunkt, im Zählerschrank oder in der Unterverteilung | Mindestanforderung für praktisch jeden Neubau |
| Typ 3 | Verbleibende, feinere Spannungsspitzen | Direkt am empfindlichen Endgerät, etwa als Steckdosenleiste oder Gerätesteckdose | Zusätzlich, wenn die Leitung vom Typ 2 zum Endgerät mehr als etwa 10 Meter misst |
Diese Abstufung heißt Koordination: Der vordere Ableiter nimmt die grobe Energie auf, der hintere fängt die feinere Spitze ab, die trotzdem noch durchkommt. Ein einzelner Typ-3-Stecker an der Steckdosenleiste ersetzt deshalb nicht den Typ 2 im Zählerschrank, er ergänzt ihn nur für das eine angeschlossene Gerät.
Ob Sie zusätzlich ein äußeres Blitzschutzsystem brauchen, entscheidet meist die Landesbauordnung oder eine Risikoprüfung für Ihr Gebäude. Eine bundesweit einheitliche Vorgabe für alle Wohnhäuser gibt es dafür nicht. Diese Pflicht kommt zur Pflicht für den inneren Schutz hinzu, sie ersetzt sie nicht. Auch ein Haus ohne äußeren Blitzschutz braucht den Typ 2 im Zählerschrank, sobald es als Wohnhaus zählt.
Wie entscheidet die Risikobewertung, welcher Schutz an Ihr Haus gehört?
Ihre Elektrofachkraft prüft mit einer vereinfachten Risikobewertung, welcher Schutz nötig ist. Für ein gewöhnliches Wohnhaus fällt das Ergebnis fast immer eindeutig aus, weil schon die Zahl der Bewohner im Haus für die Pflicht reicht.
Hat Ihr Gebäude ein äußeres Blitzschutzsystem mit Fangeinrichtung und Ableitung?
Typ 1 ist am Hauseintritt Pflicht, meist als Kombigerät Typ 1 plus 2 im Zählerschrank, weil beide Schutzstufen zusammenpassen müssen.
Ist es ein Wohnhaus oder ein Gebäude mit gewerblicher oder öffentlicher Nutzung?
Typ 2 ist Pflicht, unabhängig vom äußeren Blitzschutz, weil die Regel Wohngebäude und Gebäude mit gewerblicher oder öffentlicher Nutzung ausdrücklich erfasst.
Ein Überspannungsschutz ist rechtlich nicht zwingend, aber empfehlenswert, sobald empfindliche Elektronik am Netz hängt.
Für Geräte mit besonders langer Leitung zum Verteiler oder besonders hohem Wert kommt zusätzlich ein Typ 3 infrage, wie die Tabelle oben zeigt. Beispiele sind ein Heimserver, eine Solar-Steuerung oder teure Unterhaltungselektronik.
Lohnt sich das Nachrüsten in einem älteren Haus ohne Blitzableiter?
Ja, in vielen älteren Häusern lohnt sich das Nachrüsten, auch ohne einen Blitzableiter auf dem Dach. Die Pflicht für Neubauten hängt nämlich nicht am Blitzableiter, sondern an der Nutzung des Gebäudes als Wohnhaus. Einen zweiten Grund liefert die Versicherung selbst: Die gängigen Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung fassen die versicherte Gefahr eng.
Nach den Bedingungen ist nur eine Überspannung versichert, die von einem Blitz oder von ähnlicher Wetterelektrizität ausgeht. Eine Spannungsspitze beim Schalten großer Verbraucher im Stromnetz ist so ein Fall, ebenso eine Spitze vom Nachbargrundstück ohne Blitzeinschlag. Beides fällt nach diesem Wortlaut nicht automatisch unter den Blitzschutz der Police. Wer sich dagegen absichern will, tut das über den eigenen Überspannungsschutz, nicht über die Versicherung.
- Eine Wärmepumpe, ein Solar-Wechselrichter oder eine umfangreiche Smart-Home-Steuerung hängen an der Anlage: teure Elektronik erhöht den möglichen Schaden.
- Die Straße wird noch über eine Freileitung versorgt statt über ein Erdkabel: Eine Freileitung holt sich Spannungsspitzen von einem Gewitter in der Nähe leichter ins Haus als ein Erdkabel.
- In der Nachbarschaft gab es nach Gewittern bereits mehrfach Elektronikschäden, ohne dass ein Blitz direkt einschlug.
- Die Verteilung wird ohnehin erneuert oder erweitert, etwa für eine Wallbox oder einen neuen Zählerschrank: Der Aufpreis für den Überspannungsschutz fällt dann kaum ins Gewicht.
Wie erkennen Sie ein vollständiges Angebot für den Einbau?
Öffentliche Preislisten für Überspannungsschutz gibt es nicht, jeder Betrieb rechnet nach Typ, Polzahl und Einbauort ab. Einen pauschalen Betrag können wir Ihnen deshalb nicht nennen. Ein gutes Angebot zeigt trotzdem eine klare Handschrift, statt nur den Sammelposten Überspannungsschutz zu nennen.
- Verlangen Sie den genauen Typ je Position, etwa Kombiableiter Typ 1 plus 2 oder Feinschutz Typ 3, nicht nur das Wort Überspannungsschutz.
- Fragen Sie nach dem Einbauort: Zählerschrank, Unterverteilung oder direkt am Endgerät, entsprechend der Tabelle oben.
- Lassen Sie sich bestätigen, dass die Geräte richtig zusammenspielen, besonders die Abstimmung zwischen den Typen.
- Bestehen Sie auf einem Prüfprotokoll nach dem Einbau, das den eingebauten Typ und die Messwerte nennt.
- Fragen Sie nach der Statusanzeige des Geräts und wie Sie selbst erkennen, ob es noch funktionsfähig ist.
Gehört der Überspannungsschutz zum nächsten E-Check?
Der Überspannungsschutz ist kein Bauteil, das Sie einmal einbauen und dann vergessen. Er gehört in dieselbe regelmäßige Prüfung wie der Rest Ihrer Anlage. Beim E-Check kontrolliert die Elektrofachkraft die Statusanzeige und misst bei Bedarf nach, ob das Gerät noch schützt.
Wann der E-Check für Vermieter fällig ist, hängt vom Anlass ab, eine feste Frist gibt es nicht. Für Betriebe mit Beschäftigten gilt eine feste Systematik, nämlich die DGUV-V3-Prüfung.
Für ein selbst bewohntes Haus ohne Vermieterpflicht gilt dieselbe Überlegung wie beim ganzen E-Check: Es gibt keine gesetzliche Pflicht. Der Nachweis eines funktionierenden Schutzes zahlt sich aber im Schadensfall gegenüber der Versicherung aus.
Häufige Fragen
Brauche ich Überspannungsschutz auch ohne äußeren Blitzableiter?
Ja, Typ 2 ist in praktisch jedem Wohnhaus Pflicht, auch ohne äußeren Blitzableiter, weil dafür schon die Zahl der Bewohner im Haus reicht. Nur der Typ 1 am Hauseintritt ist an ein vorhandenes äußeres Blitzschutzsystem gebunden.
Ersetzt eine Steckdosenleiste mit Überspannungsschutz den Schutz im Zählerschrank?
Nein, eine Steckdosenleiste mit eingebautem Überspannungsschutz ersetzt den Typ 2 im Zählerschrank nicht, sie ergänzt ihn nur für die eine Steckdosenleiste. Ein vorgeschalteter Ableiter muss die grobe Energie zuerst aufnehmen, sonst bleibt auch die Steckdosenleiste ungeschützt.
Zahlt die Wohngebäudeversicherung Überspannungsschäden auch ohne Blitzeinschlag?
Nach den gängigen Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung ist nur eine Überspannung durch Blitz oder ähnliche Wetterelektrizität versichert. Eine Spannungsspitze aus einer Netzschalthandlung ohne Blitzbezug fällt nach diesem Wortlaut nicht automatisch unter die Deckung, weshalb ein eigener Überspannungsschutz die sicherere Absicherung ist.
Woran erkenne ich, ob mein Überspannungsschutzgerät noch funktioniert?
Die meisten Geräte zeigen ihren Zustand über ein Sichtfenster an: Eine Farbe bedeutet einsatzbereit, eine andere zeigt an, dass das Gerät bereits ausgelöst hat und ausgetauscht werden muss. Geräte ohne diese Anzeige lassen sich nur von einer Elektrofachkraft mit einem Messgerät prüfen, am einfachsten im Rahmen der regelmäßigen Prüfung oder eines E-Checks.
Ist Überspannungsschutz beim Neubau eines Einfamilienhauses Pflicht?
Ja, beim Neubau eines Einfamilienhauses ist mindestens Typ 2 Pflicht, das gilt seit dem 14. Dezember 2018. Ein äußeres Blitzschutzsystem brauchen Sie dafür nicht; nur wenn eines vorhanden ist, kommt zusätzlich ein Typ 1 am Hauseintritt hinzu.
