Elektrikerverzeichnis

Ratgeber

Elektrik im Altbau erneuern

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Nein, allein wegen ihres Alters müssen Sie eine alte Elektroanlage nicht austauschen. Solange sie sicher funktioniert und niemand daran etwas ändert, gilt Bestandsschutz. Handeln sollten Sie bei Schraubsicherungen, Stoffkabeln oder fehlender Abschaltung bei Fehlerstrom. Laut einer Studie von 2015 haben über 70 Prozent der Gebäude Leitungen, die älter als 35 Jahre sind.

Gebäude mit Leitungen über 35 Jahre
über 70 Prozent
ZVEI, Kurzfassung Zustandserhebung elektrischer Anlagen für Gebäude, Stand 1. Oktober 2015
Elektrizität als Brandursache
30 Prozent der untersuchten Brandschäden
IFS, Brandursachenstatistik, Brandschäden 2025 (Zeitraum 2016 bis 2025), Stand 1. April 2026
Handwerkerbonus für Sanierungsarbeiten
20 Prozent der Arbeitskosten, bis 1.200 Euro im Jahr
§ 35a EStG, Stand 26. September 2026
Bröckelnde Altbauwand mit alten Stoffleitungen und einem alten Schalter
Eine Altbauwand, hinter deren Putz alte Stoffleitungen zum Vorschein kommen. Bild: KI generiert.

Müssen Sie Ihre alte Elektrik überhaupt erneuern?

Nein, eine funktionierende Elektroanlage müssen Sie nicht allein wegen ihres Alters austauschen. Gesetzlich muss sie nur technisch sicher sein. Für alte Anlagen gilt deshalb Bestandsschutz. Sie dürfen so bleiben, solange niemand daran etwas ändert.

Der Schutz endet, sobald Sie eingreifen. Erweitern oder ändern Sie einen Stromkreis, muss dieser Teil die heutigen Regeln erfüllen, meist mit einem FI-Schalter. Das ist der Schalter mit der Prüftaste, der bei einem Fehlerstrom sofort abschaltet. Eine Komplettsanierung ist damit nicht automatisch Pflicht. Eine Änderung ohne die passende Sicherheitstechnik ist aber auch nicht erlaubt.

Handeln sollten Sie trotzdem, wenn Ihre Anlage eines der Warnzeichen zeigt. Sicherheit geht vor der Frage, ob eine Pflicht besteht.

Woran erkennen Sie eine veraltete Elektroanlage?

Diese Merkmale zeigen, dass Ihre Anlage aus einer früheren Zeit stammt und eine Elektrofachkraft sie prüfen sollte.

  • Schraubsicherungen statt Kippschaltern im Sicherungskasten, erkennbar an runden Fassungen mit Schraubgewinde.
  • Kabel mit Stoffummantelung statt Kunststoff, meist an alten Leitungen auf Putz sichtbar.
  • Kein FI-Schalter im Sicherungskasten, erkennbar am fehlenden Schalter mit Prüftaste.
  • Steckdosen ohne Schutzkontakt, erkennbar an fehlenden Metallbügeln am Rand.
  • Sicherungen, die immer wieder auslösen, sobald mehrere Geräte gleichzeitig laufen.
  • Verfärbte oder warme Steckdosen und Schalter, ein Zeichen für lose Kontakte oder Überlastung.

Nach der ZVEI-Studie sind Verteiler mit Schraubsicherungen und andere ältere Bauarten schon mindestens 30 Jahre im Einsatz. Rund 20 Prozent der Gebäude haben noch einen. Was ein neuer Sicherungskasten mit FI-Schalter kostet und wann der Austausch fällig wird, steht im eigenen Beitrag dazu.

Wie groß ist das Risiko einer veralteten Anlage?

Eine Befragung des Herstellerverbands ZVEI unter rund 1.360 Haushalten zeigt, wie alt die Elektrik in Deutschland ist. Etwa 67 Prozent der Gebäude waren 2015 älter als 35 Jahre. In über 70 Prozent lagen Leitungen, die mindestens so alt waren. Die Studie rechnet mit einer Lebensdauer von etwa 35 Jahren, und seither sind alle diese Leitungen elf Jahre älter geworden.

Bei etwa 34 Prozent der Eigenheime und etwa 47 Prozent der Mietbauten über 35 Jahre hatte noch niemand die Leitungen saniert. Der Anteil hängt stark vom Baujahr ab. Bei Eigenheimen vor 1919 wurden nur 1,8 Prozent der Leitungen nie ausgetauscht, bei Mietwohnungen der Baujahre 1970 bis 1979 sind es 77,0 Prozent.

Anteil der Gebäude, deren Elektroleitungen noch nie erneuert wurden, nach Baujahr. Befragung des ZVEI, Oktober 2015.
Baujahr des GebäudesEigenheimMietwohnung
vor 19191,8 Prozent6,3 Prozent
1950 bis 19599,3 Prozent33,3 Prozent
1960 bis 196941,0 Prozent52,1 Prozent
1970 bis 197962,7 Prozent77,0 Prozent

Am schlechtesten ausgestattet sind laut Studie die Gebäude der Baujahre 1950 bis 1979. Steht Ihr Haus in diesem Zeitfenster, sollte eine Elektrofachkraft die Anlage prüfen.

Elektrizität ist die häufigste einzelne Brandursache. Das Institut der öffentlichen Versicherer für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) führt rund 30 Prozent der untersuchten Brandschäden von 2016 bis 2025 auf Elektrizität zurück. Menschliches Fehlverhalten folgt mit 22 Prozent. Wie viele dieser Brände auf veraltete Hausinstallationen zurückgehen, nennt die Statistik nicht.

Was kostet eine Teil- oder Komplettsanierung?

Eine amtliche Preisstatistik für die Sanierung von Altbau-Elektrik gibt es nicht. Ihre Rechnung besteht aus Arbeitszeit, Material und oft aus Stemm- und Putzarbeiten. Für die Arbeitszeit gilt eine Untergrenze. Jeder Elektrobetrieb muss seinen Beschäftigten mindestens 14,93 Euro je Stunde zahlen. Der Stundensatz auf Ihrer Rechnung liegt deutlich darüber, mehr dazu im Beitrag zum Elektriker-Stundensatz.

Eine Teilsanierung tauscht nur den Sicherungskasten oder einzelne Stromkreise. Eine Komplettsanierung ersetzt alle Leitungen, meist mit Stemmarbeiten in jedem Raum und anschließenden Maler- oder Putzarbeiten. Am aufwendigsten ist der Tausch der Leitungen, weil dafür die Wände aufgestemmt werden müssen. Das schreibt auch die ZVEI-Studie.

Muss bei einer Teilsanierung ein FI-Schalter mit eingebaut werden?

Ändern Sie einen einzelnen Stromkreis, muss genau dieser Teil die heutigen Regeln erfüllen. Für die meisten Steckdosenkreise bedeutet das einen FI-Schalter. Er trennt den Stromkreis sofort, wenn Strom einen falschen Weg nimmt, etwa über einen beschädigten Stecker. Stromkreise, die Sie nicht anfassen, dürfen auf dem alten Stand bleiben. Fragen Sie den Betrieb, was in Ihrem Fall gilt.

Von der Bestandsaufnahme bis zur fertigen Sanierung

Altbausanierung in fünf Schritten
  1. Bestandsaufnahme

    Eine Elektrofachkraft prüft Sicherungskasten, Leitungen und Steckdosen und hält den Zustand schriftlich fest.

  2. Sicherheit zuerst

    Fehlende FI-Schalter, überlastete Sicherungen und sichtbare Schäden werden zuerst behoben, unabhängig von der späteren Gesamtsanierung.

  3. Teil- oder Komplettsanierung entscheiden

    Bei einzelnen betroffenen Räumen reicht oft eine Teilsanierung. Sollen ohnehin Wände geöffnet werden, etwa bei einer Renovierung, lohnt sich die Komplettsanierung in einem Zug.

  4. Angebot mit Einzelposten einholen

    Verlangen Sie Positionen je Raum oder Stromkreis, nicht nur eine Endsumme, und fragen Sie nach der Dauer der Arbeiten.

  5. Abnahme und Dokumentation

    Die Elektrofachkraft übergibt ein Prüfprotokoll. Bewahren Sie es mit der Rechnung auf, für die Steuererklärung und bei Fragen der Versicherung.

Häufige Fragen

Muss ich die Elektrik in meinem alten Haus austauschen?

Nein, die Elektrik in Ihrem alten Haus müssen Sie nicht allein wegen des Alters austauschen. Eine bestehende Anlage genießt Bestandsschutz, solange sie sicher funktioniert und Sie nichts daran ändern. Zeigt sie Warnzeichen wie Schraubsicherungen, Stoffkabel oder einen fehlenden FI-Schalter, sollten Sie unabhängig von jeder Pflicht handeln.

Woran erkenne ich Stoffkabel in meiner Wohnung?

Stoffkabel erkennen Sie an einer Ummantelung aus Textil statt aus glattem Kunststoff, oft an älteren Leitungen, die sichtbar auf Putz liegen. Die Isolierung kann mit der Zeit brüchig werden. Lassen Sie solche Leitungen von einer Elektrofachkraft prüfen und arbeiten Sie nicht selbst daran.

Wie hoch ist das Brandrisiko durch Elektrizität in Gebäuden?

Elektrizität verursacht laut Brandursachenstatistik des IFS rund 30 Prozent der untersuchten Brandschäden von 2016 bis 2025, mehr als jede andere einzelne Ursache. Wie viele dieser Brände auf veraltete Hausinstallationen zurückgehen, nennt die Statistik nicht. Sie erfasst außerdem vor allem Brände mit erheblichen Schäden.

Was kostet die Sanierung der Elektrik im Altbau?

Eine amtliche Preisstatistik für die Sanierung der Elektrik im Altbau gibt es nicht. Die Arbeitszeit rechnet mindestens mit 14,93 Euro je Stunde, dem Mindestlohn im Elektrohandwerk. Dazu kommen Material sowie Stemm- und Putzarbeiten, wenn Wände geöffnet werden. Verlangen Sie ein Angebot mit Einzelposten für Ihren Grundriss.

Reicht eine Teilsanierung der Elektrik, oder brauche ich eine Komplettsanierung?

Eine Teilsanierung der Elektrik reicht, wenn nur einzelne Räume oder Stromkreise betroffen sind und die übrige Anlage in Ordnung ist. Eine Komplettsanierung lohnt sich, sobald ohnehin Wände geöffnet werden, etwa bei einer größeren Renovierung. Eine Elektrofachkraft entscheidet das am besten nach einer Bestandsaufnahme vor Ort.

Bekomme ich einen steuerlichen Vorteil für die Sanierung meiner Elektrik?

Ja, für die Sanierung Ihrer Elektrik mindern 20 Prozent der Arbeitskosten Ihre Einkommensteuer, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, nicht bar. Material und Geräte zählen nicht zu diesem Steuerbonus.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 49 EnWG, Anforderungen an Energieanlagen (technische Sicherheit), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10, Errichten von Niederspannungsanlagen, Teil 4-41: Schutzmaßnahmen, Schutz gegen elektrischen Schlag, DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE,
  3. Kurzfassung des ZVEI zur Studie: Zustandserhebung elektrischer Anlagen für Gebäude (Oktober 2015), ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.,
  4. Brandschäden 2025, Ursachenstatistik (Elektrizität 2016 bis 2025: 30 Prozent), Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V. (IFS),
  5. § 35a EStG, Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (Abs. 3: 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro; Abs. 5: nur Arbeitskosten), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Übersicht Branchen-Mindestlöhne: Elektrohandwerke, 14,93 Euro (2026), Generalzolldirektion (Zoll),

Einsatz von Sprachmodellen

Sprachmodelle (Claude Sonnet und Claude Opus) haben die wiederkehrenden Sätze der Ortsseiten und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeberartikel und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Texte des Werkzeugs E-Check-Prüffrist und des Wallbox-Kostenrechners verfasst. Die Bilder der Startseite und der Ratgeber hat ein Bildmodell erzeugt (Gemini 2.5 Flash Image über Eden AI), jedes ist als KI-Bild gekennzeichnet. Name, Anschrift und Kontaktdaten der einzelnen Betriebe stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.