Wie setzt sich der Stundensatz einer Elektrofachkraft zusammen?
Eine amtliche Statistik zu den Stundensätzen im Elektrohandwerk gibt es nicht, weder beim Statistischen Bundesamt noch bei den Handwerkskammern. Jeder Betrieb legt seinen Satz selbst fest. Er rechnet dafür den Lohn der Monteurin oder des Monteurs, die Sozialabgaben, Fahrzeug, Werkzeug und einen Gewinnanteil zusammen.
Eine Untergrenze lässt sich belegen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt im Elektrohandwerk ein Mindestlohn von 14,93 Euro je Stunde, und zwar für jeden Betrieb, egal ob er einem Tarifvertrag angehört. Ab 2027 steigt er auf 15,49 Euro, ab 2028 auf 16,10 Euro. Ihr Stundensatz muss diesen Lohn plus Abgaben, Fahrzeug und Gewinn tragen. Er liegt deshalb deutlich darüber.
Dazu werden Elektroarbeiten teurer. Beim Neubau von Wohngebäuden lagen die Preise für Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnik im Mai 2026 um 6,4 Prozent über dem Vorjahr, meldet das Statistische Bundesamt. Der Neubau insgesamt verteuerte sich um 5,0 Prozent. Ein Angebot von vor einem Jahr taugt deshalb kaum noch als Vergleich.
Was kommt zum Stundensatz noch dazu?
Der Stundensatz ist nur ein Posten von mehreren. Eine Rechnung besteht aus Anfahrt, Arbeitszeit, Material und bei kleinen Aufträgen oft aus einer Mindestpauschale. Vergleichen Sie deshalb nie nur den Stundenpreis zweier Betriebe, sondern die Endsumme für denselben Auftrag.
| Posten | Was normal ist | Was Sie hinterfragen sollten |
|---|---|---|
| Anfahrt | Eine Pauschale oder ein Preis je Kilometer ab dem Betriebssitz | Anfahrt aus einer anderen Stadt, obwohl der Betrieb mit Ihrem Ort wirbt |
| Arbeitszeit | Abrechnung nach tatsächlicher Zeit, oft in Viertel- oder halben Stunden | Eine Pauschale ohne jede Zeitangabe |
| Mindestpauschale bei Kleinaufträgen | Eine Mindestzeit, weil Anfahrt und Vorbereitung immer anfallen | Eine Pauschale, die Ihnen vorher niemand genannt hat |
| Material | Kleinteile zum Listenpreis, größere Teile nach Rücksprache | Ein Vielfaches des Ladenpreises oder Teile, die gar nicht verbaut wurden |
Kleine Aufträge wirken pro Minute teuer, weil Anfahrt und Vorbereitung immer gleich viel Zeit kosten, ob der Betrieb nun eine Steckdose oder zehn tauscht. Das ist nachvollziehbar. Fragen Sie trotzdem vorher, ob es eine Mindestpauschale gibt und wie hoch sie ist.
Was muss im Angebot stehen, damit Sie es vergleichen können?
Ein Angebot mit Festpreis bindet den Betrieb an die genannte Summe. Ein Kostenanschlag ist nur eine Schätzung. Wird absehbar, dass die Arbeit deutlich mehr kostet, muss der Betrieb Ihnen das unverzüglich sagen, und Sie können den Auftrag kündigen.
Die Verbraucherzentrale rät, Kostenvoranschläge einzuholen, die Leistungen und benötigtes Material möglichst genau aufführen. Nur dann lassen sich Preise und Materialkosten mehrerer Betriebe vergleichen. Haben Sie keinen Preis vereinbart, gilt die übliche Vergütung, also der Preis, den Elektrobetriebe am Ort für dieselbe Arbeit verlangen.
Wie Sie außerdem prüfen, ob ein Betrieb zugelassen ist, steht im Beitrag zum Elektriker beauftragen.
Wie erkennen Sie ein unrealistisch günstiges Angebot?
Ein Gesamtpreis von 30 oder 40 Euro für eine Arbeitsstunde deckt kaum Lohn, Abgaben, Fahrzeug und Material, denn schon der Mindestlohn liegt bei 14,93 Euro je Stunde. Solche Preise sind oft Lockpreise, wie sie auch bei überteuerten Elektriker-Notdiensten vorkommen. Der Rest der Rechnung kommt dann vor Ort dazu.
Fragen Sie deshalb am Telefon immer nach dem Gesamtpreis für Ihren Auftrag, nicht nur nach dem Stundensatz. Weicht der Betrieb aus, suchen Sie sich einen anderen.
So machen Sie drei Angebote vergleichbar
Wer mehrere Angebote einholt, sollte allen dieselbe Aufgabe stellen. Nur dann sagt der Preis etwas über den Betrieb aus.
- Beschreiben Sie allen Betrieben denselben Auftrag mit derselben Beschreibung des Aufwands.
- Verlangen Sie eine Aufschlüsselung nach Anfahrt, Arbeitszeit, Material und einer möglichen Mindestpauschale.
- Fragen Sie nach einem Festpreis für den beschriebenen Auftrag, nicht nur nach dem Stundensatz.
- Vergleichen Sie die Endsumme für denselben Auftrag, nicht den nackten Stundenpreis.
- Prüfen Sie bei sehr niedrigen Angeboten, ob der Preis überhaupt Lohn, Fahrzeug und Material deckt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn für Elektriker 2026?
Der Mindestlohn im Elektrohandwerk liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 14,93 Euro je Stunde. Er gilt für jeden Betrieb, unabhängig von einer Tarifbindung. Ab 2027 steigt er auf 15,49 Euro, ab 2028 auf 16,10 Euro. Der Stundensatz auf einer Rechnung liegt deutlich darüber, weil Fahrzeug, Werkzeug und Gewinn mit eingerechnet sind.
Warum unterscheiden sich die Stundensätze von Elektrobetrieben so stark?
Die Stundensätze von Elektrobetrieben unterscheiden sich, weil jeder Betrieb seinen Satz selbst kalkuliert, aus Lohn, Sozialabgaben, Fahrzeug, Werkzeug und Gewinn. Eine amtliche Vorgabe für die Höhe gibt es nicht, nur den Mindestlohn als Untergrenze. Fragen Sie deshalb mehrere Betriebe nach dem Gesamtpreis für denselben Auftrag.
Darf ein Elektriker für einen Kostenanschlag Geld verlangen?
Ein Elektriker darf für einen Kostenanschlag nur dann Geld verlangen, wenn Sie das vorher ausdrücklich vereinbart haben. Ohne eine solche Absprache ist das Erstellen kostenlos. Fragen Sie am besten schon am Telefon danach, bevor jemand zu Ihnen kommt.
Was ist der Unterschied zwischen einem Angebot und einem Kostenanschlag?
Ein Angebot mit Festpreis bindet den Betrieb an die genannte Summe. Ein Kostenanschlag ist nur eine Schätzung, deren deutliche Überschreitung der Betrieb unverzüglich melden muss. Verlangen Sie für eine planbare Arbeit ein Angebot, dann kennen Sie die Summe vorher.
Warum berechnen Elektriker eine Mindestpauschale für kleine Reparaturen?
Ein Elektriker berechnet eine Mindestpauschale, weil Anfahrt und Vorbereitung immer gleich viel Zeit kosten, egal wie kurz die eigentliche Arbeit dauert. Eine Mindestpauschale für Kleinaufträge ist deshalb nachvollziehbar. Fragen Sie vorher nach ihrer Höhe, damit sie Sie nicht überrascht.
Was zählt zur Arbeitszeit auf einer Elektriker-Rechnung?
Zur Arbeitszeit auf einer Elektriker-Rechnung zählt die reine Ausführung, oft auch Vor- und Nacharbeit wie Abklemmen und Prüfen. Fahrzeit steht meist getrennt als Anfahrt auf der Rechnung. Lassen Sie sich beides im Angebot getrennt ausweisen, dann erkennen Sie doppelte Posten sofort.
