Ist ein Brandschutzschalter Pflicht?
Nein, bauordnungsrechtlich ist ein Brandschutzschalter in keinem deutschen Bundesland Pflicht. Eine Fachregel empfiehlt seinen Einbau seit der überarbeiteten Fassung vom 1. Oktober 2019 nach einer Risiko- und Sicherheitsbewertung, schreibt ihn aber nicht zwingend vor.
Das war nicht von Anfang an so geplant. Der ursprüngliche Entwurf sah eine echte Einbaupflicht für weite Teile des Wohnungsbaus vor. Dagegen protestierten Bauwirtschaft und Handwerk: Die Mehrkosten stünden in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Risiko in den meisten Räumen. Die Deutsche Kommission Elektrotechnik überarbeitete die Regel daraufhin. Die Pflicht wurde zur Empfehlung nach Risikobewertung, und mehrere Bau- und Elektroverbände akzeptierten diese Fassung schließlich gemeinsam.
Was erkennt ein Brandschutzschalter, das FI-Schalter und Sicherung nicht erkennen?
Ein Brandschutzschalter erkennt Fehlerlichtbögen: kleine, funkenartige Überschläge in einer beschädigten Leitung. Eine normale Sicherung schaltet erst bei zu hohem Strom ab, ein FI-Schalter erst bei einem Fehlerstrom, der zur Erde abfließt. Ein Fehlerlichtbogen tut keines von beidem. Der Strom fließt weiter durch das Gerät, nur mit kurzen, unregelmäßigen Unterbrechungen. Dabei entsteht Wärme, und die kann in der Nähe brennbarer Materialien einen Brand auslösen.
Fachlich unterscheidet man zwei Arten. Ein Fehlerlichtbogen in Reihe sitzt in einer einzelnen Ader, etwa an einer gequetschten oder gealterten Stelle, und begrenzt den Strom so stark, dass weder Sicherung noch FI-Schalter auslösen. Ein Fehlerlichtbogen quer zwischen zwei Adern entsteht an einem beschädigten Kabel und kann höhere Ströme erzeugen, ist aber ebenfalls kein Garant für eine rechtzeitige Abschaltung. Ein Brandschutzschalter überwacht dafür Strom und Spannung mit zwei Sensoren und einem kleinen Computer im Gerät. Erkennt er ab etwa 2,5 Ampere die typischen Muster eines Fehlerlichtbogens, trennt er den Stromkreis, bevor daraus ein Brand entsteht.
In welchen Räumen ist ein Brandschutzschalter besonders empfehlenswert?
Wie sinnvoll ein Brandschutzschalter ist, hängt vom Brandrisiko des Raums ab, nicht von einer festen Liste für ganze Gebäudetypen. Vier Gruppen von Räumen tauchen in den Erläuterungen der Fachregel regelmäßig auf, dazu einzelne Stromkreise mit hoher Dauerlast.
| Bereich | Grund der Empfehlung |
|---|---|
| Räume mit Schlafgelegenheiten, auch im Einfamilienhaus | Im Schlaf bemerken Bewohner einen beginnenden Schwelbrand oft zu spät |
| Kindertagesstätten und vergleichbare Einrichtungen | Hohe Personenzahl mit eingeschränkter Selbstrettungsfähigkeit |
| Räume und Gebäude aus brennbaren Baustoffen mit geringerem Feuerwiderstand | Ein Fehlerlichtbogen trifft hier auf Material, das den Brand schneller weiterträgt |
| Orte mit unersetzlichen oder besonders wertvollen Gütern, etwa Kulturgut oder Archive | Der Schaden eines einzelnen Brandereignisses lässt sich nicht wiederherstellen |
| Endstromkreise für Geräte mit hoher Dauerlast, etwa Waschmaschine oder Geschirrspüler | Häufige Steckverbindungen und Vibration begünstigen Kabelschäden, die zu Fehlerlichtbögen führen |
Außerhalb dieser Bereiche bleibt der Einbau eine freiwillige Entscheidung. Das entscheidet eine Elektrofachkraft gemeinsam mit Ihnen, je nachdem, wie der Raum wirklich genutzt wird, nicht nach einer pauschalen Vorgabe.
Was als Raum mit erhöhtem Brandrisiko zählt, ergibt sich aus der Nutzung, nicht aus der Wohnfläche. Ein Heizungsraum mit brennbarem Heizöl, ein Lagerraum mit Kartons oder Textilien, ein ausgebautes Dachgeschoss mit sichtbarem Holz und eine Hobbywerkstatt mit Lösungsmitteln zählen typischerweise dazu. Ein normales Wohnzimmer mit gefliestem Boden eher nicht. Im Zweifel entscheidet die Elektrofachkraft vor Ort, weil sie sowohl die Bausubstanz als auch die vorhandene Verkabelung sieht.
Lohnt sich das Nachrüsten in einer bestehenden Wohnung?
Ja, in den genannten Räumen lohnt sich das Nachrüsten häufig, besonders in älteren Wohnungen mit gealterten Leitungen oder oft bewegten Anschlusskabeln. Elektrizität bleibt mit weitem Abstand die häufigste Brandursache in Deutschland. Ein Teil dieser Brände entsteht genau durch die Fehlerlichtbögen, die ein Brandschutzschalter erkennt, eine normale Sicherung aber nicht.
- Die Wohnung liegt in einem Altbau mit Leitungen, die vor 2010 verlegt wurden, ohne dass die Isolierung seither geprüft wurde.
- Im Schlafzimmer oder Kinderzimmer stehen Geräte mit Dauerlast, etwa ein Heizlüfter oder eine Klimaanlage, an oft bewegten Kabeln.
- Der Raum enthält Gegenstände, die sich im Brandfall nicht ersetzen lassen, etwa ein Archiv, eine Werkstatt oder eine Sammlung.
- Der Zählerschrank oder die Unterverteilung wird ohnehin erneuert: Der Aufpreis für ein Kombigerät mit Brandschutzfunktion fällt dann kaum ins Gewicht.
Wie erkennen Sie im Angebot einen echten Brandschutzschalter?
Öffentliche Preislisten für Brandschutzschalter gibt es nicht, die Betriebe rechnen nach Gerät, Polzahl und Kombination mit FI-Schutz ab. Belastbare Beträge lassen sich deshalb nicht pauschal nennen. Achten Sie stattdessen darauf, dass das Angebot das Gerät eindeutig benennt und nicht mit anderem Schutz verwechselt.
Zwei Faktoren treiben den Preis stärker als die reine Gerätezahl. Der erste: ob Sie ein einzelnes AFDD-Modul für eine bestehende Sicherung nachrüsten oder gleich ein Kombigerät mit FI- und Sicherungsfunktion wählen. Der zweite: wie viele Stromkreise überhaupt betroffen sind. Wer nur den Stromkreis im Kinderzimmer nachrüstet, zahlt spürbar weniger als jemand, der die halbe Wohnung umrüstet, ohne dass ein konkreter Anlass dafür besteht.
Anders als beim Überspannungsschutz spielt die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung bei der Entscheidung kaum eine Rolle. Ein durch einen Fehlerlichtbogen ausgelöster Brand fällt regulär unter die Gefahr Brand in den gängigen Versicherungsbedingungen, ganz gleich, ob ein Brandschutzschalter installiert war. Der Nutzen des Geräts liegt darin, den Brand von vornherein zu verhindern, nicht in einem Vorteil bei der Versicherungsleistung danach.
- Verlangen Sie im Angebot die Bezeichnung Brandschutzschalter oder AFDD, nicht nur Schutzschalter oder Sicherung.
- Fragen Sie, ob das Gerät als Kombination mit FI-Schutz ausgeführt ist, da AFDD allein keinen Personenschutz bietet.
- Lassen Sie sich den betroffenen Stromkreis konkret nennen, etwa Schlafzimmer oder Kinderzimmer, statt einen Sammelposten für die ganze Wohnung.
- Bestehen Sie auf einem Prüfprotokoll, das den eingebauten Gerätetyp und den geprüften Stromkreis festhält.
Hat der Raum eine Schlafgelegenheit, gehört er zu einer Kita oder enthält er unersetzliche Güter?
Ein Brandschutzschalter ist hier ausdrücklich empfohlen. Besprechen Sie mit einer Elektrofachkraft, ob eine Nachrüstung im betroffenen Stromkreis möglich ist.
Besteht der Raum aus brennbaren Baustoffen mit geringerem Feuerwiderstand oder hängt ein Gerät mit hoher Dauerlast an oft bewegten Kabeln?
Die Empfehlung gilt auch hier. Prüfen Sie den betroffenen Stromkreis gezielt, statt die ganze Wohnung umzurüsten.
Ein Brandschutzschalter ist rechtlich nicht gefordert und für diesen Raum auch nicht ausdrücklich empfohlen. Er bleibt trotzdem eine mögliche freiwillige Zusatzsicherung.
Prüft der E-Check auch den Brandschutzschalter?
Ein eingebauter Brandschutzschalter gehört wie jeder andere Schutzschalter zur regelmäßigen Prüfung Ihrer Anlage. Beim E-Check prüft die Elektrofachkraft, ob das Gerät richtig anspricht, und hält das Ergebnis im Protokoll fest.
Wie oft dieser E-Check für Vermieter fällig ist, erklärt der Artikel Prüfristen und Pflichten beim E-Check. Für Betriebe mit Beschäftigten gilt die feste Systematik aus dem Artikel zur DGUV-V3-Prüfung.
Für ein selbst bewohntes Haus ohne Vermieterpflicht bleibt der Einbau, wie schon beim Überspannungsschutz, eine freiwillige Entscheidung. Sie richtet sich nach dem Wert der Einrichtung und der Nutzung der Räume, nicht nach einer gesetzlichen Vorgabe.
Häufige Fragen
Ist ein Brandschutzschalter im Neubau gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, auch im Neubau ist ein Brandschutzschalter bauordnungsrechtlich in keinem deutschen Bundesland vorgeschrieben. Eine Fachregel empfiehlt den Einbau seit Oktober 2019 nach einer Risikobewertung für bestimmte Räume, schreibt ihn aber nicht als Pflicht vor.
Erkennt ein FI-Schalter auch Fehlerlichtbögen?
Nein, ein FI-Schalter erkennt Fehlerlichtbögen in der Regel nicht, weil er nur auf einen Fehlerstrom reagiert, der zur Erde abfließt. Ein Fehlerlichtbogen in einer beschädigten Leitung erzeugt oft keinen solchen Fehlerstrom. Deshalb braucht es dafür ein eigenes Gerät, den Brandschutzschalter.
In welchen Räumen ist ein Brandschutzschalter besonders empfehlenswert?
Besonders empfehlenswert ist ein Brandschutzschalter für Räume mit Schlafgelegenheiten, für Kindertagesstätten, für Räume aus leicht brennbaren Baustoffen und für Orte mit unersetzlichen Gütern wie Archiven oder Kulturgut. Auch Stromkreise für Geräte mit hoher Dauerlast wie Waschmaschine oder Geschirrspüler zählen dazu.
Kann ich einen Brandschutzschalter selbst einbauen?
Nein, den Einbau eines Brandschutzschalters dürfen Sie nicht selbst vornehmen. Er sitzt im Zählerschrank oder in der Unterverteilung, und dort sind Arbeiten an der aktiven Elektroanlage nötig. Diese Arbeiten sind einer Elektrofachkraft vorbehalten, die den passenden Stromkreis auswählt und die Funktion danach prüft.
Was kostet der Einbau eines Brandschutzschalters?
Für den Einbau eines Brandschutzschalters gibt es keine öffentliche Preisliste. Die Betriebe rechnen nach Gerät, Polzahl und einer möglichen Kombination mit FI-Schutz ab. Verlangen Sie im Angebot die genaue Gerätebezeichnung und den betroffenen Stromkreis, statt einen ungenauen Sammelposten zu akzeptieren.
